Stellungnahme Landkreis Harburg (Denkmalschutz) zum Bauzustand von Heins Hoff

Der Heimatverein Ashausen e.V. hat beim Landkreis Harburg nach Informationen über den Zustand des Heins Hoff in der Scharmbecker Straße angefragt. Uns wurde die nachfolgende Antwort übermittelt, die wir mit Genehmigung des Landkreises gerne allen Interessierten zur Verfügung stellen!

Sehr geehrter Herr Popp, 
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage sowie die aktuellen Presseberichte nehme ich zum Bauzustand des Heins Hoff wie folgt Stellung:

Das Gebäude wird als Teil einer Gruppe Baulicher Anlage gemäß § 3 Abs.3 NDSchG in der Liste der Kulturdenkmale geführt. Schützenswert am Heins Hoff ist in erster Linie die äußere Hülle, geprägt durch die Kubatur, Bauweise, Materialität und Farbgebung und zwar im Kontext der Bebauung der Wassermühle. Der Heins Hoff wird darüber hinaus nicht als Einzeldenkmal gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG in der Liste der Kulturdenkmale geführt, da es ihm für eine Ausweisung als Einzeldenkmal an Denkmalwert fehlt.

Der aktuelle Bauzustand des Heins Hoff ist einer Vielzahl verschiedenster Umstände und Interessenkonflikte geschuldet. Abzuwägen galt es zwischen immer höheren Anforderungen an die neue Nutzung in Bezug auf Statik, Brandschutz und energetischen Aspekten, dem konstruktiven Erhaltungszustand insgesamt sowie der Qualität der vorhandenen Bausubstanz unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten. In diesem Spannungsfeld gilt es, eine praktikable Lösung zu finden, die diese teils konträren Interessen eint. 

Ziel der Planung ist es, das Erscheinungsbild des Heins Hoff als Teil des Mühlenensembles, unter Verwendung der erhaltenswerten Bausubstanz wiederherzustellen.

Es wird das Konzept „Haus im Haus“ verfolgt, im Ergebnis haben wir ein modernes Gebäude in der historische Gebäudehülle, welche zum Teil aus der vorhandenen Substanz besteht, teils rekonstruiert werden muss.

Das vorhandene Fachwerk wird zimmermannmäßig aufgearbeitet und wo erforderlich ausgetauscht bzw. ergänzt. Die vorhandene Fachwerkkonstruktion ist besonders im Bereich der Schwelle größtenteils abgängig bzw. bereits fehlend.  

Die äußere Hülle im Bereich des Erdgeschosses des Wohnteils muss komplett nach historischem Vorbild rekonstruiert werden, da es in der Vergangenheit ausgebaut und massiv ersetzt wurde. Das betrifft auch die Fenster des Wohnteils, da die historischen Fenster nicht mehr vorhanden sind. Die Fenster und Tore des Wirtschaftsteils dagegen werden aufgearbeitet und wieder eingesetzt. Darüber hinaus wird das Gebäude wieder eine Reeteindeckung erhalten.  

Der Erhaltungszustand, sowie die Anforderungen an die Gebäudegründung, ließen eine Sanierung im vorhandenen Fachwerkgefüge nicht zu, sodass dem Abbau zugestimmt wurde. Das Fachwerk soll durch eine Fachfirma vor Ort instandgesetzt werden, und soweit möglich wandweise im Gefüge bestehen bleiben.  

Dass der momentane Zustand drastisch ist, und nicht dem theoretischen Anspruch einer denkmalgerechten Sanierung vollumfänglich entspricht, ist nicht von der Hand zu weisen. Gleichwohl halte ich unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte die Vorgehensweise fachlich für sachgerecht.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
09. September 2020