Lärmaktionsplan Ashausen

Wir machen darauf aufmerksam, dass im Rathaus der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Gemeinde Stelle ausliegt (s. Auszug aus der Bekanntmachung Nr. 34/2020 unten). Dieser Plan schlägt u.a. vor, die Geschwindigkeit auf der K8 (Scharmbecker Straße, Bahnhofstraße) auf 30 km/h und auf der Autobahn A39 auf 120 km/h zu beschränken. 

Der Heimatverein begrüßt diese Vorschläge und möchte seine Mitglieder ermuntern, diese zu unterstützen, indem sie sich die im Rathaus ausliegenden Unterlagen ansehen und sich dazu äußern.

Bekanntmachung Nr. 34/2020 (Auszug)

Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Stelle 
– öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz –

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stelle hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes beschlossen. 

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichten die Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Danach haben die Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, die ein Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr haben, Lärmprobleme bestehen. Nach der Definition „Hauptverkehrsstraße“ sind dieses im Gemeindegebiet die Autobahn A 39 sowie die Landesstraße L 217 (Autobahnzubringer Winsen zur Auffahrt Winsen-West).

Um einen tatsächlichen Mehrwert für die Gemeinde Stelle zu haben, hat die Gemeinde auf freiwilliger Basis auch die Lärmprobleme bzw. Lärmauswirkungen an den Kreisstraßen K 1, K 8, K 22 und K 86 betrachtet und die Ergebnisse im Entwurf des Lärmaktionsplanes berücksichtigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom

13. Juli 2020 bis einschließlich 14. August 2020

im Rathaus (Zimmer 25) der Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Stelle hier abgerufen werden.