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„Rosenhof“

Fotos aus dem „Landjahrlager Büllhorn“ 1943,
© Heimatverein Ashausen e.V.

Das Landjahr
Durch Gesetz vom 29. März 1934 wurde diese Form – zunächst probeweise in Preußen – zum acht Monate dauernden „Landjahr“ ausgeweitet und zur Pflicht erklärt. Das Landjahr war für die Schulentlassenen gedacht. Als innere Ausgestaltung war eine Erziehung nach Grundsätzen des Nationalsozialistischen Staates und mit Leibesübungen aller Art vorgesehen. Diese Maßnahme war eine Ersatzlösung für eine allgemeine Einführung eines neunten Pflichtschuljahres, die finanzpolitisch nicht möglich war, aber den Arbeitsmarkt wirksam entlastet hätte. Bei der Auswahl der Schüler sollten wirtschaftsschwache und „politisch gefährdete“ Gebiete bevorzugt werden, um „bislang marxistisch erzogene“ Kinder „nationalpolitisch zu schulen“ und „weltanschaulich zu festigen“.  Als die nationalsozialistische Herrschaft gefestigt war, rückten andere Ziele in den Vordergrund. Neben einer berufslenkenden Absicht wurde die Heranbildung einer Elite angestrebt.

In einer zeitgenössischen Informationsbroschüre heißt es:

„Das Landjahr ist eine staatliche Erziehungseinrichtung. Es untersteht dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Im Landjahr sollen sorgfältig ausgelesene Jungen und Mädel zu verantwortungsbewussten jungen Deutschen erzogen werden, die körperlich gestählt und charakterlich gefestigt von dem Willen erfüllt sind, im Beruf und an jeder Stelle einsatzbereit dem Volksganzen zu dienen.“

aus:
Wikipedia (2021): Landjahr, https://de.wikipedia.org/wiki/Landjahr [13.03.2021].

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