Der Standort „Büllhorner Weg“ für einen Nahversorger in Ashausen geht in die nächste Phase.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Stelle hat beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Büllhorner Weg (Nahversorgung Ashausen)“ aufzustellen.
Schon vom 27. Juni bis zum 31. Juli 2019 kann sich jeder im Steller Rathaus im Bauamt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Die Unterlagen stehen zudem auf der Homepage der Gemeinde Stelle unter http://www.gemeinde-stelle.de/startseite/ bereit.
Im weiteren Verfahren wird im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Auf die Bekanntmachung hierzu ist zu achten.
Ziel der Planung ist es, einen Nahversorger mit rund 1.200 m² Verkaufsfläche sowie Nebenflächen in Ashausen anzusiedeln. Es soll geprüft werden, ob das Angebot durch Seniorenwohnungen bzw. Wohnraum (womöglich betreutes Wohnen) ergänzt werden kann. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 a BauGB aufgestellt.
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Die Unterlagen stehen zudem auf der Homepage der Gemeinde Stelle unter http://www.gemeinde-stelle.de/startseite/ bereit.